Die Begegnungsstätte – Am Moor e. V.

Ein Raum für Warnemünde. Für Gemeinschaft. Für Euch.

Der Schutz und das Wohlbefinden unserer Mitglieder sowie die Wahrung der Integrität unseres Vereins haben oberste Priorität. Um ein Umfeld zu gewährleisten, das frei von Diskriminierung, Konflikten und unfairem Verhalten ist, haben wir die nachfolgenden verbindlichen Ethik-Regeln aufgestellt. Sie sind die Grundlage für ein verantwortungsvolles und respektvolles Miteinander und gelten für uns alle ohne Ausnahme.

Ethikregeln zur Annahme von Spenden des Fördervereins Begegnungsstätte
Am Moor e. V.*

Fassung vom 21.01.2025/HAH

Diese Ethikregeln basieren auf § 11 Ethikregeln und Datenschutz der Satzung des „Förderverein Begegnungsstätte Am Moor e. V.“ und ergänzen die Satzung als verbindliche Anlage. Sie sind maßgeblich für alle Entscheidungen zur Annahme von Spenden und dienen der Sicherstellung der Gemeinnützigkeit und der ethischen Verantwortung des Vereins. Die Ethikregeln werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

  1. Gemeinnützigkeit und Zweckbindung
    Spenden werden ausschließlich zur Förderung der gemeinnützigen Zwecke des Vereins verwendet. Sie müssen den in der Satzung festgelegten Zielen entsprechen.
  2. Transparenz
    Der Vorstand sorgt für eine transparente Dokumentation aller eingehenden Spenden und deren Verwendung. Die finanzielle Lage wird den Mitgliedern regelmäßig offengelegt.
  3. Unabhängigkeit
    Spenden, die an Bedingungen geknüpft sind, welche die Unabhängigkeit des Vereins gefährden könnten, werden nicht angenommen. Dies betrifft insbesondere Bedingungen, die den Vereinszielen oder der Gemeinnützigkeit widersprechen. Ausgeschlossen sind zudem Spenden politischer Parteien sowie religiöser Vereinigungen.
  4. Kein Interessenkonflikt
    Spenden, die zu einem persönlichen oder finanziellen Vorteil einzelner Mitglieder oder Vorstandsmitglieder führen könnten, werden abgelehnt.
  5. Ethische Verantwortung
    Spenden von Personen oder Organisationen, deren Handeln den ethischen Grundsätzen des Vereins widersprechen, werden nicht akzeptiert. Dazu gehören insbesondere Spenden von Unternehmen, die gegen Menschenrechte oder Umweltstandards verstoßen.

 

*Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird in diesem Dokument auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die Begriffe ‚Mitglied‘, ‚Vorstand‘ und ähnliche Formulierungen beziehen sich auf Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Wir legen Wert auf eine inklusive Sprache und die Gleichwertigkeit aller Geschlechter.